Angeschlossene Gemeinden
Boniswil - Dürrenäsch - Egliswil - Hallwil - Leutwil - Seengen -Seon
Spitex-Grundsatz
Wir arbeiten nach dem Grundatz „Hilfe zur Selbsthilfe“, d.h. Erhaltung und Förderung der Selbständigkeit der Klientin oder des Klienten. Dementsprechend leisten wir ergänzende Hilfe und Pflege zu Hause unter Einbezug der vorhandenen Ressourcen. Arbeiten, die Sie noch selbständig ausführen können, übernimmt die Spitex nicht.
Bedarfsabklärung und ärztliche Verordnung
Eine Fachperson führt mit Ihnen gemeinsam eine Bedarfsabklärung bei Ihnen zu Hause durch. Ihr Hausarzt, Ihre Hausärztin verordnet nach Vorschlag der Pflegefachperson die notwendigen pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen.
Einsatz und Einsatzdauer
Die dienstleistenden Fachpersonen werden gemäss erforderlicher Zeitdauer der Arbeit eingeplant. Die Pflegeperson oder die Leitung Pflege informiert Sie darüber, wann der Einsatz bei Ihnen zu Hause stattfindet. Die Zeiten können sich evtl. vor- oder nachverschieben. Bei wesentlichen Veränderungen werden Sie benachrichtigt.
Betreuungsteam
Sie werden gemäss Ihrem Bedarf von Fachpersonen aus den geeigneten Berufsgruppen betreut. Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, immer dieselbe Pflegeperson einzuplanen.
Abmeldungen und Änderungen der Einsatzzeiten
Falls Sie einen vereinbarten Termin absagen, bitten wir Sie, uns rechtzeitig zu informieren. Im Verhinderungsfall sollten geplante Einsätze 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Kurzfristige Absagen werden in Rechnung gestellt. Wir bitten Sie, Arzt-, Coiffeur u.a. Termine nach Möglichkeit ausserhalb unserer Einsatzzeiten zu planen.
Rechnungsstellung
Die Einsätze bei Ihnen werden durch unsere Mitarbeiterinnen erfasst und einmal monatlich in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Abklärung, Beratung, Grund- und Behandlungspflege werden von der Krankenkasse übernommen (ausgenommen Selbstbehalt Krankenkasse und Patientenbeteiligung). Dafür benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese wird zusammen mit der Spitex-Rechnung Ihrer Krankenkasse zugestellt.
Die hauswirtschaftlichen Leistungen sind nicht kassenpflichtig. Verfügen Sie über eine Zusatzversicherung, wird ein Teil dieser Dienstleistungen übernommen. Oder Sie haben die Möglichkeit über Ergänzungsleistungen der AHV/IV einen Beitrag an diese Kosten zu erhalten, sofern Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Lassen Sie sich durch eine entsprechende Stelle (Amt für Sozialbeiträge oder Pro Senectute) beraten.